Informationen für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte

Rechtliche Grundlagen und Preisgestaltung in unserer Praxis

Behandlungsvertrag

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt im Wege eines Honorarvertrages bzw. einer Vergütungsvereinbarung zwischen uns als Praxis und Ihnen als Klient:in bzw. Patient:in.

Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag gem. §611ff. BGB:
Wir als Praxis verpflichten uns darin, unsere definierte therapeutische Leistung zu erbringen. Sie als Klient:in bzw. Patient:in verpflichten sich, uns den vereinbarten Preis für die erbrachte Leistung unabhängig von der Erstattung durch Ihre Krankenversicherung zu zahlen!

Unsere Preiskalkulation

Unsere Behandlungpreise sind fest kalkuliert und somit nicht verhandelbar: Sie berücksichtigen besondere Ausstattungsmerkmale unserer Praxis als auch Qualifikationen, Spezialisierungen und Berufserfahrungen unserer Therapeut:innen.

Die Gebührenübersicht für Therapeuten GebüTh basiert auf den Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von Therapiepraxen, aus Fachgutachten und Recherchen für alle Fachgebiete der Heilmitteltherapie (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie).

 

Tun Sie das Beste für Ihre Gesundheit und achten Sie auf den fachlichen Unterschied!

Das Ziel der Ergotherapie ist die Ver­bes­se­rung und Wiederherstellung von Handlungsfähigkeit, Le­bens­qua­li­tät und Teilhabe.

Heilmittel und Behandlungszeit

Die Heilmittel der Ergotherapie unterscheiden sich in der Dauer als auch in den eingesetzten Therapiemethoden:

· motorisch funktionelle Behandlung EMS - Behandlungszeit 30 Minuten

· sensomotorisch- perzeptive Behandlung ESP - Behandlungszeit 45 Minuten

· psychisch - funktionelle Behandlung EPS - Behandlungszeit 60 Minuten

· Hirnleistungstraining · neuropsychologisch-orientierte Behandlung EHT - Behandlungszeit 30 Minuten

· Thermotherapie THA · Wärme oder Kälte findet immer innerhalb der Behandlungszeit statt

· Anfertigung von Schienen · Heilmittel + Zeitaufwand Schienenbau + Material Schienenanfertigung

Honorar = Behandlungszeit + 15

Die Honorare, die Sie uns bezahlen, beziehen sich immer auf die Regelbehandlungszeit für Sie plus 15 Minuten für uns:

In diesen zusätzlichen 15 Minuten müssen wir Befunde und Therapie dokumentieren, die Therapie vor und nachbereiten, Termine planen und vieles mehr.

Auch diese Zeiten möchten wir bezahlt haben. So ist das in der gesetzlichen Krankenversicherung auch der Fall.

Bitte beachten Sie:
Unsere Behandlungpreise sind fest kalkuliert und nicht verhandelbar!

Zusatzkosten

· Einmalig pro Behandlungsfall stellen wir Ihnen die Funktionsanalyse AER* in Rechnung.

· Ergotherapeutische Berichte erstellen wir nur gegen ein Honorar.

* Abrechnungsposition für den erforderlichen Mehraufwand zur Durchführung, Auswertung und Erstellung der ergotherapeutischen Befunderhebung und des Behandlungsplans.

Unser Recht

Gestützt durch Urteile der Rechtsprechung wurde die preisliche Untergrenze auf den 1,8-fachen und die Obergrenze auf den 2,3-fachen Satz des Verbandes der Ersatzkassenpreise (VdEK) festgelegt.

Erstattung in der Privatversicherung

Die ergotherapeutische Behandlung als erstattungsfähiges Heilmittel ist in Ihrem Versicherungsschutz

· enthalten,
· teilweise enthalten
· oder auch gar nicht enthalten – je nach abgeschlossenem Tarif.

Sie bezahlen bei uns Ihre Rechnung nach Abschluss des Rezeptes und reichen diese dann bei Ihrer Versicherung ein.

Info: Als Privatversicherter zahlt man in vielen Fällen einen geringeren Versicherungsbeitrag an dem ein jährlich zu tragender Eigenanteil an Fixkosten gebunden ist.

Unser Tipp: Sie als Privatpatient haben es selbst in der Hand welche Verträge und Tarife Sie mit Ihrer Versicherung abschließen. Sorgen Sie hier rechtzeitig für den Krankheitsfall vor!

Erstattung bei Beihilfeberechtigten

Als Beihilfeberechtigter zahlen Sie bei uns das jeweils gültige Praxishonorar für Privatversicherte. Unsere Behandlungpreise sind fest kalkuliert, auch wenn Sie als Beihilfeberechtigte/r in der Höhe der Erstattungen von Heilmittelkosten durch die beihilfefähigen Höchstsätze begrenzt sind.

Laut Gesetzgebung sind Beihilefeberechtigte verpflichtet
· eine private Zusatzversicherung abzuschließen.
   · einen Eigenanteil an den Kosten für Heilmittelbehandlungen bei Krankheit selbst zu tragen, um die Gleichbehandlung von beihilfeberechtigten Beamten und gesetzlichen
Krankenversicherten zu gewährleisten.

Sie müssen bei uns Ihre Rechnung umgehend nach Abschluss des Rezeptes begleichen. Und reichen diese dann bei Ihrem Arbeitgeber, dem Staat oder der Beihilfe ein.

Info: Die Beihilfesätze werden von den Innenministern von Bund und den Ländern festgesetzt. Die Erhöhungen blieben immer mehr hinter der allgemeinen Preisentwicklung zurück, zwischen 2002 und 2018 gab es keine Preiserhöhung!

Wo bekommen Sie Hilfe und Unterstützung bei Streitigkeiten mit Ihrer PKV?

Bei Streitigkeiten mit Ihrer PKV können Sie sich - bevor Sie einen Rechtsanwalt einschalten - zunächst an den PKV-Ombudsmann wenden.

Ombudsmann ist Mitglied im sogenannten FIN-NET, ein grenzüberschreitendes außergerichtliches Beschwerdenetzwerk der Europäischen Kommission in Finanzdienstangelegenheiten.

Nicht zuständig ist der Ombudsmann, wenn die gleiche Streitfrage bereits von einem Gericht, einer anderen Schiedsstelle oder einer sonstigen Einrichtung, die sich mit der Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden befasst (bspw. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), behandelt wird oder wurde.

OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung

Der außergerichtliche Streitschlichter für die private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin

Telefon: 0800 - 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Telefax: 030/20 45 89 31
E-Mail: ombudsmann(at)pkv.de

Zudem können Sie sich zur rechtlichen Absicherung und als Argumentationshilfe (Musterbriefe etc.) gegenüber Ihrer PKV unter folgenden Links noch weiter informieren:  www.privatpreise.de