H E R Z L I C H W I L L K O M M E N
Was Sie beachten müssen, wenn Sie zu uns kommen
APRIL 2022 · Bei uns gilt (wie in allen medizinischen Einrichtungen) weiterhin Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahren
Arbeitsschutzverordnung SARS-CoV-2:
Das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit ist per Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber einzuschätzen und zu minimieren. Die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ist zu schützen.
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege BGW:
Empfehlung des Eigenschutzes bei allen Tätigkeiten im Innenraum und Abstand unter 1,5 Meter durch das Tragen einer FFP2-Maske oder einer gleichwertigen Atemschutzmaske.
Weitere wichtige Verhaltensweisen:
Auch mit leichtesten Symptomen melden Sie sich oder Ihr Kind bei uns ab und bleiben zu Hause. Sie kommen möglichst ohne Begleitung in die Praxis, Kinder kommen bitte mit nur einem Elternteil. Sie vermeiden den Aufenthalt im Wartezimmer indem Sie genau zu Ihrem vereinbarten Termin zu uns kommen. Sie halten ausreichenden Abstand (1,50m bis 2m) zu anderen. Sie waschen sich bei Ankunft in der Praxis die Hände. Zusätzlich steht viruzides Desinfektionsmittel für Sie bereit. Wenn Sie Bedenken wegen Ihrer Behandlung haben, sprechen Sie uns frühzeitig an.
