Ergotherapie — allgemeine Informationen
Die Ergotherapie zählt zu den medizinischen Heilberufen, ist Leistungsbestandteil der Krankenkassen und kann von Menschen jeglichen Alters in Anspruch genommen werden.
Ärztliche Verordnung
Für ergotherapeutische Massnahmen benötigen Sie ab 01.01.2021 eine Heilmittelverordnung Nr. 13 oder ein Privatrezept. Abhängig von der Erkrankung entscheidet Ihr Arzt darüber, ob und welches Heilmittel für Sie geeignet ist. Die Verordnungsgrundlage sind die Heilmittelrichtlinien, welche z.B. die die Gesamtverordnungsmenge vorgeben.
Ergotherapeutische Heilmittel
Die Heilmittel der Ergotherapie unterscheiden sich in der Dauer als auch in den eingesetzten Therapiemethoden:
- motorisch funktionelle Behandlung
EMS - Regelbehandlungszeit 30 bis 45 Minuten - sensomotorisch- perzeptive Behandlung
ESP - Regelbehandlungszeit 45 bis 60 Minuten - psychisch - funktionelle Behandlung
EPS - Regelbehandlungszeit 60 bis 75 Minuten - Hirnleistungstraing · neuropsychologisch-
orientierte Behandlung
EHT - Regelbehandlungszeit 30 bis 45 Minuten
Leistungen und Tätigkeiten neben der Therapiezeit
Wir wenden bei Ihrer Behandlung immer die Mindestbehandlungszeit an um die Tätigkeiten neben der Therapie vergütet zu bekommen:
- Durchführung und Auswertung der ergotherapeutischen Diagnostik und Befundung
- Aufstellen des individuellen Therapieplans
- Vor- und Nachbereitung des Therapieplatzes und der Therapiemittel
- Verlaufsdokumentation
- Bericht an den verordnenden Arzt
- interdisziplinärer Austausch mit anderen beteiligten Berufsgruppen
wie z.B. Ärzten, Physiotherapeuten, Logopäden und Pädagogen - Beratung des Patienten und seiner Bezugspersonen
- Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld
- Beratung zu Hilfsmitteln
Die Ergotherapie basiert auf medizinischer, sozialwissenschaftlicher und handlungsorientierter Grundlage.
Grundannahmen in der Ergotherapie: Menschen sind von Natur aus handelnde Wesen · Aktivität und Teilhabe haben einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit eines Menschen · Menschen können Störungen und Einschränkungen im Handeln erfahren · Das Handeln kann als Ausgangspunkt für Veränderung genutzt werden · Die Umgebung kann als Ausgangspunkt für Veränderung genutzt werden.
Kosten für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen
Bei gesetzlich Krankenversicherten übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten.
Bitte beachten Sie: Sind Sie über 18 Jahre alt, sind Sie grundsätzlich zuzahlungspflichtig. Sie müssen einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten plus 10Euro pro Rezept selbst tragen.
Wenn Zuzahlungen für Heilmittel und Medikamente 2% (bzw. 1% bei chronischen Erkrankungen) Ihres Bruttojahreseinkommens überschreiten, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.
Bitte legen Sie uns eine gültige Zuzahlungsbefreiung bei Behandlungsbeginn vor, wenn Sie diese besitzen.
Kosten für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Mit Versicherten der privaten Krankenkassen und mit Beihilfeberechtigten schließen wir einen rechtlich bindenden Honorarvertrag bzw. eine Vergütungsvereinbarung ab.
Nach erbrachter Leistung reichen Sie unsere Rechnung bei Ihrer PKV oder der Beihilfe ein und erhalten (Teil-) Rückerstattungen.
Wenn Sie im Vorfeld prüfen möchten wie hoch Ihr Eigenanteil ist, können wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag zukommen lassen.
Ganzheitlich betrachten wir Menschen jeden Alters in seinen Beziehungen zwischen ihm, seiner Umwelt, seinen Aktivitäten und seiner Teilhabe. Daraus folgt, dass bei (Betätigungs-) Problemen alle Faktoren berücksichtigt werden müssen, um einen zufriedenstellenden Lösungsweg zu finden.
In einem Erstgespräch gewinnen wir einen Eindruck über den Grund Ihres Kommens oder der Ihrer Angehörigen / Ihres Kindes und Sie formulieren hier erste Veränderungswünsche.
In den darauffolgenden Therapiestunden analysieren und befunden wir Funktionen, Stärken und Fähigkeiten als auch Schwierigkeiten und Schwächen.
Hierfür setzen wir standardisierte Tests, Assessments und Screenings ein.
Dann beginnt die ergotherapeutische Behandlung, in der Behandlungsmethoden und Behandlungskonzepte anhand Ihres Beschwerdebildes und Ihren therapeutischen Zielsetzungen ausgewählt werden.

Die übergeordneten Ziele der Ergotherapie sind in allen Fachbereichen gleich: Alltägliche Handlungen und Aktivitäten werden zufriedenstellend ausgeführt, die damit verbundene selbstbestimmte Teilhabe am sozio-kulturellen Leben wird ermöglicht und beeinträchtigte Fähigkeiten und Funktionen werden verbessert, wiederhergestellt oder kompensiert.
Je nach Fachbereich sind die Therapieziele
funktionsorientiert
oder
betätigungsorientiert.
Manchmal müssen erst Funktionen angebahnt werden
um Alltagsaktivitäten wieder durchführen zu können.
Erfolgversprechende Ziele werden nach den SMART-Regeln aufgestellt:
S pezifisch: Ziele werden so konkret wie möglich benannt.
M essbar: Ziele haben überprüfbare und messbare Kriterien, Ziele werden so benannt, dass
objektiv zu erkennen ist,ob das Ziel erreicht wurde oder nicht.
A ttraktiv/ Akzeptabel/ Aktiv: Ziele sind für den Beteiligten sinnvoll und er ist motiviert.
R ealistisch: Ziele sind für den Beteiligten machbar und herausfordernd.
T erminiert: zu welchem (konkreten) Zeitpunkt soll das Ziel erfüllt