Ergotherapie

Ein Heil - und Gesundheitsfachberuf auf medizinischer, sozialwissenschaftlicher und handlungsorientierter Grundlage

Definition Ergotherapie

Ganzheitlich betrachten wir Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind. Wir unterstützen bei der Durchführung bedeutungsvoller Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit.

Übergeordnete Ziele

Spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung dienen dazu, Handlungsfähigkeit im Alltag, gesellschaftliche Teilhabe und eine Verbesserung der Lebensqualität zu ermöglichen.

Grundannahmen der Ergotherapie

Menschen sind von Natur aus handelnde Wesen und Störungen oder Einschränkungen im Handeln erfahren. Das Handeln selbst oder die Umgebung kann als Ausgangspunkt für Veränderung genutzt werden. Aktivität und Teilhabe haben einen wichtigen Einfluss auf die Gesundheit eines Menschen.

Ärztliche Verordnung

Für ergotherapeutische Massnahmen benötigen Sie die Heilmittelverordnung Nr. 13, eine Privatverordnung oder eine BG-Rezept. Abhängig von der Erkrankung entscheidet Ihr Arzt darüber, ob die Ergotherapie für Sie geeignet und welches Heilmittel nötig ist. Die Verordnungsgrundlage sind die Heilmittelrichtlinien sowie der Rahmenvertrag Ergotherapie.

Ergotherapeutische Heilmittel und Leistungen neben der Therapie

Die Heilmittel der Ergotherapie unterscheiden sich in der Behandlungszeit als auch in den eingesetzten Behandlungsverfahren. Die Vergütung, die wir erhalten, ist immer aus der Behandlungszeit plus 15 Minuten berechnet. Nur so bekommen wir alle Tätigkeiten*, die wir neben der Therapie durchführen müssen auch vergütet.

*z.B. Durchführung + Auswertung der ergotherapeutischen Diagnostik und Befundung, Therapieplanerstellung, Vor- und Nachbereitung der Therapie, Dokumentation, Beratung, Arztberichte

KOSTEN FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN

Bei gesetzlich Krankenversicherten übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten. Sind Sie über 18 Jahre alt, sind Sie zuzahlungspflichtig. Sie müssen pro Rezept einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten/des Rezeptwertes plus 10Euro selbst tragen.

Sie können bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, wenn Ihr Eigenanteil für Zuzahlungen 2% (bzw. 1% bei chronischen Erkrankungen) Ihres Bruttojahreseinkommens überschreiten würde.

Bitte legen Sie uns eine gültige Zuzahlungsbefreiung bei Behandlungsbeginn vor, wenn Sie diese besitzen.

KOSTEN FÜR PRIVATVERSICHERTE UND BEIHILFEBERECHTIGTE

Mit Versicherten der privaten Krankenkassen und mit Beihilfeberechtigten schließen wir einen rechtlich bindenden Honorarvertrag bzw. eine Vergütungsvereinbarung ab.

Unsere Behandlungpreise sind fest kalkuliert und somit nicht verhandelbar. Nach erbrachter Leistung reichen Sie unsere Rechnung bei Ihrer PKV oder der Beihilfe ein und erhalten (Teil-) Rückerstattungen.

Wenn Sie im Vorfeld prüfen möchten wie hoch Ihr Eigenanteil ist, können wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag zukommen lassen.

Mehr Informationen finden Sie hier